Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen 2020 Das Land stellt 2,5 Mio. Euro für Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen zur Verfügung. Anträge ab 25.000 € sind bis zum 31.08.2020 im Online-Antragsverfahren beim MWK zu stellen. Anträge von 1.000 € bis zu 25.000 € Förderbedarf sind in den Landkreisen Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie in den Städten Braunschweig und Salzgitter bis zum 31.07.2020 an die SBK zu richten. Details entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung und dem Ausschreibungstext. Muster für den schriftlichen Antrag Muster für den Kosten- und Finanzierungsplan Auszug aus der Energieeinsparverordnung stehen zum Herunterladen zur Verfügung.
Fördergelder des Landes Niedersachsen Im Rahmen der regionalen Kulturförderung werden Fördergelder für kulturelle Projekte vergeben. Die Förderung wird unterstützt durch das
Fördergebiet Das Fördergebiet der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz umfasst dabei die Landkreise Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie das Gebiet der Städte Braunschweig und Salzgitter.
Anspruch An die zu fördernden Projekte wird der Anspruch gestellt, dass sie genauso innovativ wie qualitätsvoll sind und einem herausragenden künstlerischen Anspruch genügen.
Antrag Anträge auf Förderung werden formlos gestellt. Sie sollen Angaben zum Antragsteller enthalten (soweit nicht aus früheren Förderungen bekannt), eine ausführliche Beschreibung des Projekts und einen detaillierten Ausgaben- und Finanzierungsplan. Antragsfrist Förderanträge sollten bis zum 15.Oktober des Vorjahres bei der SBK eingegangen sein. Später eigehende Anträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn noch Gelder für Förderungen zur Verfügung stehen.
Ausgeschlossen Ausgeschlossen sind die Förderung von Projekten, die bereits begonnen wurden, institutionelle Förderungen und direkte Künstlerförderungen, z.B. durch Meisterkurse oder Stipendien. Ausgeschlossen sind auch Förderungen, bei gleichzeitiger Förderung aus Mitteln des Teilvermögens Kloster- und Studienfonds der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz.
Details zur Antragstellung finden Sie hier.
Kontakt Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Ulf-Ingo Hoppe Fon 0531 707 42 51 Fax 0531 707 42 33 ulf-ingo.hoppe@sbk.niedersachsen.de
Ihren Förderantrag richten Sie bitte an:
Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz Haus der Braunschweigischen Stiftungen Löwenwall 16 38100 Braunschweig |